European Green Deal

Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent und damit weltweit Vorreiter in Bezug auf Klimaschutz werden. Der Klimaschutz steht deswegen im Zentrum des Green Deals, den die Europäische Union 2019 vorgestellt hat. Dabei sollen die Klimaschutzziele der EU bis 2050 umgesetzt werden.

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Vorsprung schaffen

Der Green Deal vereint ökonomische, ökologische und soziale Aspekte (ESG-Kriterien, engl. Environmental, Social and Governance). Dabei wurden Maßnahmen für eine Dekarbonisierung vieler Wirtschaftsbereiche entwickelt, z. B. Energieversorgung, Industrie, Handel, Finanzierung, Land- und Forstwirtschaft und Verkehr.

Wir stehen in einem regelmäßigen engen Austausch mit der Europäischen Kommission, den Generaldirektionen CNECT sowie COMP und setzen uns auf unterschiedlichen Ebenen für den Einsatz nachhaltiger Konzepte und Lösungen im Rechenzentrumsumfeld ein. Unsere klimaneutralen Rechenzentren wurden aufgrund Ihrer neuartigen Ansätze bereits vielfach ausgezeichnet und zudem staatlich gefördert.

Grüne IT-Infrastruktur für ein klimaneutrales Europa

Das weltweite Datenvolumen wächst exponentiell. Laut Europäischer Kommission sind Rechenzentren in der EU aktuell für 2,7 % des EU-Strombedarfs verantwortlich, Tendenz weiter steigend. Wird der aktuelle Trend fortgesetzt, wird dieser Wert bis 2030 auf satte 3,2 % steigen. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Digital-Strategie des europäischen Green Deals die Notwendigkeit von klimaneutralen, hoch-effizienten und nachhaltigen Rechenzentren festgelegt. 

Wie wirken sich diese Entscheidungen auf den Bau, den Betrieb oder die Ertüchtigung ihres Rechenzentrums aus? 

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, einen entscheidenden Beitrag dazu zu leisten, dass Rechenzentren ein fester Bestandteil der nachhaltigen Zukunft Europas sind und das Ziel bis 2030 klimaneutral zu sein, erreicht werden kann.

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Klimaziele der EU

2025

2030

2050

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Kriterien für die Klimaberichterstattung

Mit der Taxonomie hat die Europäische Union ein Klassifikationsschema eingeführt, um verbindlich festzulegen, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Die so ermittelten Tätigkeiten sollen zudem mit zielgerichteten Investitionen gestärkt und klimabezogene Daten von Marktteilnehmern für Dritte transparent gemacht werden.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden zu entscheidenden Kriterien in Unternehmensberichten und Reports, als auch bei der Finanzierung von Projekten oder des gesamten Unternehmens. 

Ab dem ersten Berichtsjahr 2022 müssen in der nicht-finanziellen Berichterstattung für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit mindestens zu drei Kenngrößen berichtet werden (Art. 8 Abs. 2 der EU-Taxonomie-VO):

Sie haben Fragen zum European Green Deal?

Reden wir darüber!