European Green Deal
Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent und damit weltweit Vorreiter in Bezug auf Klimaschutz werden. Der Klimaschutz steht deswegen im Zentrum des Green Deals, den die Europäische Union 2019 vorgestellt hat. Dabei sollen die Klimaschutzziele der EU bis 2050 umgesetzt werden.

Vorsprung schaffen
Der European Green Deal verbindet Maßnahmen in Energieversorgung, Industrie, Finanzierung und weiteren Wirtschaftsbereichen. Für Rechenzentrumsprojekte sind die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und die konkrete technische Auslegung entscheidend.
Wir entwickeln Rechenzentrumskonzepte, die Energiebedarf, technische Verfügbarkeit und Standortbedingungen gemeinsam berücksichtigen. Von der Machbarkeitsstudie bis zur Fachplanung dokumentieren wir Annahmen, bewerten Varianten und bereiten die erforderlichen Nachweise vor.
Grüne IT-Infrastruktur für ein klimaneutrales Europa
Rechenzentren benötigen belastbare Konzepte für Stromversorgung, Kühlung und die Nutzung entstehender Wärme. In Deutschland enthält insbesondere das Energieeffizienzgesetz Anforderungen, deren Anwendung vom Inbetriebnahmedatum und weiteren Voraussetzungen abhängt.
Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihr Projekt relevanten Vorgaben einzuordnen und daraus konkrete Planungs- und Betriebsmaßnahmen abzuleiten. Rechtsstand und Projektannahmen werden im jeweiligen Auftrag abgeglichen.
Gesetzliche Anforderungen: § 11 EnEfG · Beratung zum Energieeffizienzgesetz

Klimaziele der EU
Neubauten ab Juli 2026
- PUE ≤ 1,2 für neue Rechenzentren im Anwendungsbereich des § 11 EnEfG
- Abwärmenutzung: Anforderungen abhängig vom Inbetriebnahmedatum; Ausnahmen und Fristen prüfen
Bestand und Betrieb
- Bestand vor Juli 2026: PUE ≤ 1,5 ab Juli 2027; ≤ 1,3 ab Juli 2030
- Neue Rechenzentren: PUE-Anforderung grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme erfüllen
- Stromverbrauch bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien ab Januar 2027
2050
- EU-Ziel: Klimaneutralität bis 2050

Kriterien für die Klimaberichterstattung
Mit der Taxonomie hat die Europäische Union ein Klassifikationsschema eingeführt, um verbindlich festzulegen, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Die so ermittelten Tätigkeiten sollen zudem mit zielgerichteten Investitionen gestärkt und klimabezogene Daten von Marktteilnehmern für Dritte transparent gemacht werden.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden zu entscheidenden Kriterien in Unternehmensberichten und Reports, als auch bei der Finanzierung von Projekten oder des gesamten Unternehmens.
Ab dem ersten Berichtsjahr 2022 müssen in der nicht-finanziellen Berichterstattung für die jeweilige Wirtschaftstätigkeit mindestens zu drei Kenngrößen berichtet werden (Art. 8 Abs. 2 der EU-Taxonomie-VO):
- Anteil der ökologisch nachhaltigen Umsatzerlöse
- Betriebsausgaben (Operational Expenditures – Opex)
- Investitionsausgaben (Capital Expenditures – Capex)
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