Der Blaue Engel für Rechenzentren liegt in einer neuen Fassung vor: DE-UZ 228, Ausgabe Juli 2026. Für Betreiber, öffentliche Auftraggeber und Projektverantwortliche ist das ein konkreter Anlass, Planungsunterlagen und Nachweise zu überprüfen. Wer eine Auszeichnung anstrebt, sollte die Kriterien früh in das Projekt einbeziehen. Dieser Fachartikel erläutert die veröffentlichten Änderungen und zeigt, wie daraus eine belastbare Vorbereitung für Neubau, Modernisierung und Co-Location entsteht.
In diesem Artikel
- Blauer Engel 2026: Was wurde überarbeitet?
- Zuerst den Verantwortungsbereich festlegen
- Messdaten: Ein Dashboard ersetzt keine nachvollziehbare Messung
- Abwärmenutzung als gemeinsames Infrastrukturprojekt planen
- Kühlung und Wasserbedarf gemeinsam bewerten
- Die IT gehört mit an den Planungstisch
- Checkliste für den Einstieg in die Projektvorbereitung
- Häufige Fragen aus der Rechenzentrumsplanung
- Aus der Kriterienliste wird eine belastbare Planung
Blauer Engel 2026: Was wurde überarbeitet?
Die Jury Umweltzeichen hat die Überarbeitung im Juni 2026 beschlossen. Nach ihrer offiziellen Mitteilung betreffen die Änderungen insbesondere genauere Angaben zum Wasserbedarf, strengere Anforderungen an Abwärmenutzung und erneuerbare Energien, den Umgang mit fossiler Energieerzeugung am Standort, die Berücksichtigung kleiner Rechenzentren bei Effizienzkennzahlen sowie eine neue Kennzahl zur IT-Auslastung. Die Aktualisierung betrachtet damit sowohl die Gebäudeinfrastruktur als auch die Nutzung der Informationstechnik. Quelle: Mitteilung des Blauen Engels vom 17. Juni 2026.
Die Neuausgabe hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Maßgeblich sind die vollständigen Kriterien einschließlich Ausnahmen und Nachweisen. Beispielsweise enthält die Regelung zu fossilen Energieträgern eine Ausnahme für Netzersatzanlagen zur Ausfallsicherheit. Eine verkürzte Aussage wie „keine Notstromversorgung mehr zulässig“ wäre daher falsch. Quelle: DE-UZ 228, Ausgabe Juli 2026, Version 1, Abschnitte 3.2.4 und Fußnote 6.
Für ein bestehendes Projekt empfehlen wir deshalb einen dokumentierten Abgleich: Welche Fassung liegt der Planung zugrunde? Welche Kriterien betreffen den vorgesehenen Antrag? Welche Unterlagen sind aktuell? Die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe allein beantwortet noch nicht, welche Vertrags- oder Übergangsregelungen für einen bereits ausgezeichneten Standort gelten. Dies sollte für den konkreten Zeichennutzungsvertrag geklärt werden.
Zuerst den Verantwortungsbereich festlegen
Die Vergabekriterien unterscheiden Anforderungen für alle Antragsteller, für RZ-Betreiber und für Co-Location-Kunden beziehungsweise Betreiber eigener IT. Auch das Mess- und Nachweiskonzept muss zur jeweiligen Rolle passen. Ein Energieeffizienzbericht zur Antragstellung wird durch einen für das Verfahren benannten unabhängigen Auditor geprüft. Die RAL gGmbH prüft Anträge auf Zeichennutzung und schließt die entsprechenden Verträge. Quelle: DE-UZ 228, Abschnitte 1.5, 2 und 3.1.2.
Unsere Planungsempfehlung: Halten Sie auf einer Seite fest, wer Gebäude, Stromversorgung, Kühlung, Server, Speicher und Messdaten verantwortet. Ergänzen Sie je Bereich einen Ansprechpartner und die Stelle, an der belastbare Unterlagen liegen. Gerade bei gemischten Betriebsmodellen verhindert diese Übersicht, dass der Gebäudebetreiber auf die IT verweist und die IT auf den Vermieter. Sie erleichtert zugleich die Abstimmung mit Einkauf, Energiemanagement und externen Dienstleistern.
Messdaten: Ein Dashboard ersetzt keine nachvollziehbare Messung
Für die Projektvorbereitung empfehlen wir einen Datencheck entlang des Energieflusses. Beginnen Sie mit den vorhandenen Strom- und Kälteschemata. Ordnen Sie jedem relevanten Wert seinen Zähler, die Einheit, den Erfassungszeitraum und den Datenverantwortlichen zu. Prüfen Sie anschließend anhand eines ausgewählten Monats, ob die Werte aus den Ursprungssystemen bis zur Auswertung nachvollziehbar bleiben.
Ein typischer Stolperstein ist eine veränderte Messgrenze: Wird ein Verbraucher zunächst dem Gebäude und später der IT zugeordnet, kann sich eine Kennzahl verbessern, ohne dass tatsächlich weniger Energie eingesetzt wird. Ebenso problematisch sind fehlende Zeitabschnitte, unkommentierte Zählerwechsel oder unterschiedliche Zeitstempel. Solche Punkte gehören mit Ursache und Behandlung in die Dokumentation. Eine plausible Zahl ohne nachvollziehbare Herkunft ist für eine Investitionsentscheidung weniger wert als eine sauber erklärte Datenlücke.
Diese Arbeit ist auch dann sinnvoll, wenn noch kein Antrag gestellt werden soll. Sie schafft die Grundlage, um technische Maßnahmen später anhand vergleichbarer Betriebsdaten zu bewerten. Neue Sensorik sollte dabei einen konkreten Informationsbedarf lösen; zusätzliche Messpunkte allein verbessern weder die Datenqualität noch den Betrieb.
Abwärmenutzung als gemeinsames Infrastrukturprojekt planen
Für die technische Vorbereitung einer Wärmenutzung empfehlen wir, mit dem möglichen Abnehmer zu beginnen. Benötigt er Wärme während der gesamten Betriebszeit oder überwiegend im Winter? Welches Temperaturniveau wird gebraucht? Wer betreibt eine mögliche Wärmepumpe? Wo liegen die Übergabepunkte, und welche Strecke muss eine Leitung überwinden?
Ein gedankliches Beispiel: Ein Rechenzentrum steht neben einem Gebäude mit hohem winterlichem Heizbedarf. Die räumliche Nähe ist zunächst nur ein Ansatzpunkt. Für eine belastbare Lösung braucht es abgestimmte Lastprofile, einen technischen Anschluss und eine Vereinbarung über den Betrieb. Fehlt im Sommer die Nachfrage, lässt sich nicht einfach die gesamte jährliche Abwärme als nutzbar ansetzen. Auch Wartung und Ausfälle des Abnehmers sollten in der Rückkühlstrategie berücksichtigt werden.
Für die Entscheidungsvorlage bietet sich deshalb eine Gegenüberstellung an: technisch verfügbares Wärmepotenzial, voraussichtlich abgenommene Wärmemenge und noch offene Voraussetzungen. Diese Größen sollten getrennt bleiben. Aus einer geplanten Schnittstelle wird erst durch die realisierte und betriebene Verbindung eine nachweisbare Nutzung.
Kühlung und Wasserbedarf gemeinsam bewerten
Bei einer Variantenprüfung sollte ein einzelner günstiger Kennwert nicht die gesamte Entscheidung bestimmen. Wir empfehlen, für jedes Kühlkonzept dieselben Annahmen zu IT-Last, Standort und Betriebszeiten anzusetzen. Anschließend werden elektrische Energie, Wasserbedarf, Wartung und Verhalten bei hohen Außentemperaturen gemeinsam betrachtet.
Für den Einkauf entstehen daraus konkrete Fragen: Welche Werte gelten im erwarteten Teillastbetrieb? Welche Angaben sind Berechnungen und welche beruhen auf Messungen? Welche Randbedingungen setzt der Hersteller voraus? Wie verändert sich die Lösung bei einem späteren Ausbau? Antworten gehören in die technische Bewertung, bevor ein bestimmtes System verbindlich ausgeschrieben wird.
Auch bei modularen Rechenzentren lohnt diese Prüfung für jede Ausbaustufe. Ein Konzept, das für den Endausbau schlüssig ist, sollte in der ersten Betriebsphase ebenfalls nachvollziehbar funktionieren. Gerade bei langsam wachsender IT-Last werden Anlaufbetrieb und Erweiterungsstrategie zu wichtigen Planungsaufgaben.
Die IT gehört mit an den Planungstisch
Unsere Empfehlung für Betreiber eigener IT lautet: Verbinden Sie die Infrastrukturplanung mit einem abgestimmten Blick auf die tatsächlich benötigten Anwendungen. Welche Dienste müssen durchgehend verfügbar sein? Welche Aufgaben können zeitlich verschoben werden? Welche Bestände lassen sich konsolidieren, ohne die vereinbarten Leistungs- und Verfügbarkeitsziele zu beeinträchtigen?
Bei lokalen KI-Systemen kommen zusätzliche Fragen hinzu. Ein Wissensassistent mit kurzen Anfragen hat ein anderes Nutzungsprofil als die umfangreiche Verarbeitung von Dokumenten. Für Ausbauentscheidungen sollten deshalb gemessene Arbeitslasten und geplante Nutzungsspitzen vorliegen. Unser Fachartikel zur Dimensionierung von On-Premises-KI erläutert, wie daraus überprüfbare Anforderungen entstehen.
Checkliste für den Einstieg in die Projektvorbereitung
Die folgende Arbeitsliste ist unsere Empfehlung für die Vorbereitung. Sie ersetzt nicht die vollständigen Vergabekriterien, macht aber die nächsten Schritte im Projekt konkret.
- Projekt und Fassung: Standort, Betriebsmodell, vorhandenen Vertragsstand und verwendete Kriterienausgabe dokumentieren.
- Verantwortung: Zuständigkeiten für IT, Gebäudetechnik, Energie, Einkauf und Nachweisführung benennen.
- Datenbestand: Messschemata, verfügbare Zeitreihen und erkennbare Datenlücken zusammenstellen.
- Technische Varianten: Kühlung, Energieversorgung und mögliche Wärmenutzung auf derselben Annahmenbasis vergleichen.
- Maßnahmen: Für jede Lücke eine konkrete Aufgabe, einen Verantwortlichen und einen realistischen Bearbeitungstermin festlegen.
- Verfahren: Prüfschritte, benötigte Unterlagen und zeitliche Abhängigkeiten für den vorgesehenen Antrag abstimmen.
Für die Steuerung empfehlen wir eine einfache Maßnahmenliste mit vier Statuswerten: belegt, in Bearbeitung, Klärung erforderlich und nicht anwendbar mit Begründung. Damit lässt sich der Fortschritt wesentlich besser beurteilen als mit einer pauschalen Aussage, das Rechenzentrum sei bereits „bereit“.
Häufige Fragen aus der Rechenzentrumsplanung
Genügt ein guter PUE-Wert für den Blauen Engel?
Nein. Schon die veröffentlichten Überarbeitungsschwerpunkte zeigen, dass mehrere Themenfelder zusammen betrachtet werden. Für die Projektvorbereitung empfehlen wir daher eine vollständige Anforderungsübersicht. Der PUE-Wert bleibt ein wichtiger Eingangswert für technische Vergleiche, ersetzt diese Übersicht aber nicht.
Wann sollte ein Neubauprojekt mit der Vorbereitung beginnen?
Am besten bereits in der Machbarkeitsstudie. Dann lassen sich Standort, Messkonzept und technische Varianten noch gemeinsam entwickeln. Wenn diese Entscheidungen erst nach der Ausschreibung überprüft werden, sind zusätzliche Abstimmungen oder Änderungen an bereits beauftragten Leistungen möglich. Die benötigten Nachweiszeiträume sollten bei der Terminplanung von Anfang an berücksichtigt werden.
Ist BLUE DC automatisch mit dem Blauen Engel ausgezeichnet?
BLUE DC bezeichnet das modulare Rechenzentrumskonzept von High Knowledge. Eine Aussage über eine Auszeichnung muss sich auf das jeweils konkret geprüfte Projekt und dessen gültigen Nachweis beziehen. Die Produktfamilie allein ersetzt diesen Nachweis nicht. Für ein Vorhaben werden Zielsetzung, Ausführung und angestrebtes Verfahren deshalb gesondert abgestimmt.
Aus der Kriterienliste wird eine belastbare Planung
High Knowledge unterstützt dabei, technische Anforderungen, Zuständigkeiten und Nachweise in ein gemeinsames Projekt zu übersetzen. Ausgangspunkt sind Ihr Standort, Ihre IT und der geplante Betrieb. Erfahren Sie mehr über die Planung mit Blick auf den Blauen Engel, unsere Machbarkeitsstudien für Rechenzentren und das modulare Konzept BLUE DC.
Redaktioneller Stand: 8. September 2026. Verlinkte Primärquellen wurden an diesem Tag geprüft. Die praktischen Arbeitsvorschläge dienen der Projektvorbereitung; die verbindlichen Anforderungen ergeben sich aus der jeweils maßgeblichen Vergabegrundlage und dem konkreten Verfahren.