BERATUNG · NIS2 · CYBERSICHERHEIT
NIS2-Beratung.
Anforderungen verstehen. Sicherheit umsetzen
High Knowledge unterstützt Sie dabei, Anforderungen an Cybersicherheit in technische und organisatorische Maßnahmen zu übersetzen. Mit strukturierter Bestandsaufnahme, klaren Prioritäten und einer nachvollziehbaren Umsetzungsplanung.
Von der europäischen Vorgabe zum betrieblichen Alltag.
NIS2 ist die europäische Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau. In Deutschland ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Maßgeblich für betroffene Einrichtungen sind insbesondere die Anforderungen des neu gefassten BSI-Gesetzes.
Wir betrachten Ihre vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen, technischen Abhängigkeiten und betrieblichen Abläufe. Daraus leiten wir mit Ihren Verantwortlichen ab, welche Lücken geschlossen werden müssen und wie sich Maßnahmen sinnvoll in den laufenden Betrieb integrieren lassen.
Quelle zum deutschen Umsetzungsstand: BSI – Informationen zu NIS2.

Betroffenheit und Geltungsbereich zuerst klären.
Ob ein Unternehmen erfasst ist, hängt unter anderem von Tätigkeit, Einrichtungsart, Größe und besonderen gesetzlichen Tatbeständen ab. Die Bezeichnung als Mittelstand, Konzern oder KRITIS-Betreiber allein reicht für eine Einordnung nicht aus.
Wir unterstützen die strukturierte Aufnahme der dafür benötigten Informationen und stimmen die technische Abgrenzung mit Ihrer Rechts- und Compliance-Funktion ab. Bei digitalen Diensten sind zusätzliche europäische Anforderungen zu berücksichtigen: § 30 Absatz 3 BSIG verweist auf vorrangige technische und methodische Vorgaben unter anderem für Anbieter von Rechenzentrumsdiensten.
Für verbindliche Entscheidungen werden der aktuelle Rechtsstand, Sonderregelungen und der konkrete Unternehmenszuschnitt geprüft.

Risikomanagement braucht mehr als eine Checkliste.
§ 30 BSIG verlangt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem Risikoanalyse, Vorfallbewältigung, Wiederherstellung, Lieferkettensicherheit, Schwachstellenmanagement und Zugriffsschutz. Die Umsetzung und ihre Wirksamkeit müssen nachvollziehbar sein.
Wir verbinden diese Anforderungen mit Ihrer Infrastruktur: vom administrativen Zugriff über Netzsegmentierung und Datensicherung bis zu Abhängigkeiten von Stromversorgung, Kühlung und Dienstleistern. Bereits vorhandene Strukturen werden einbezogen, damit Sicherheitsarbeit dauerhaft tragfähig bleibt.
Rechtsgrundlage: § 30 BSIG.
Verantwortung und Entscheidungswege
Wir helfen, Zuständigkeiten, Freigaben und Eskalationswege nachvollziehbar festzulegen. Die Geschäftsleitung muss die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen sicherstellen und überwachen; § 38 BSIG sieht außerdem Schulungspflichten vor.
Vorfälle und Wiederanlauf vorbereiten
Ein belastbarer Ablauf verbindet Erkennung, Bewertung, Eskalation und Wiederherstellung. Wir unterstützen die technische und organisatorische Vorbereitung, damit Ihre Verantwortlichen erforderliche Meldungen und Reaktionen fristgerecht veranlassen können.
Eine priorisierte Roadmap statt isolierter Einzelmaßnahmen.
Wir strukturieren den vereinbarten Leistungsumfang in nachvollziehbare Ergebnisse: Bestands- und Lückenanalyse, bewertete Risiken, Maßnahmen mit Verantwortlichen sowie eine abgestimmte Umsetzungsfolge. Nachweise und regelmäßige Prüfungen werden von Beginn an mitgedacht.
Ein vorhandenes Informationssicherheitsmanagement ist eine wichtige Grundlage. Eine Zertifizierung allein ersetzt jedoch keine Prüfung aller anwendbaren NIS2- beziehungsweise BSIG-Anforderungen. Wir verbinden Sicherheitsorganisation und technische Umsetzung mit unserer Erfahrung in Rechenzentren und kritischer Infrastruktur.

So arbeiten wir mit Ihnen.
- Rahmen festlegen: Leistungen, Systeme, Standorte und Schnittstellen abgrenzen.
- Ist-Zustand bewerten: Dokumentation, technische Maßnahmen und Betriebsprozesse prüfen.
- Lücken priorisieren: Risiken und Umsetzungsaufwand transparent machen.
- Maßnahmen begleiten: technische Anforderungen, Verantwortliche und Meilensteine abstimmen.
- Nachweise und Wirksamkeit: geeignete Prüfungen und eine regelmäßige Aktualisierung verankern.
Das Projekt beginnt mit einem klar vereinbarten Umfang. Rechtliche Einordnung, behördliche Entscheidungen und formale Prüfungen werden von der fachlichen Umsetzungsbegleitung abgegrenzt.
Häufige Fragen
Ist NIS2 eine Verordnung?
Nein, NIS2 ist eine EU-Richtlinie. In Deutschland erfolgt die Umsetzung insbesondere durch das BSI-Gesetz. Für bestimmte digitale Dienste gibt es daneben unmittelbar geltende europäische Durchführungsregelungen.
Sind nur große Konzerne betroffen?
Nein. Auch mittelständische Unternehmen können erfasst sein. Maßgeblich sind die gesetzlichen Kriterien; für bestimmte Einrichtungsarten gelten besondere Regelungen.
Ist NIS2 nach einem Projekt abgeschlossen?
Cybersicherheit ist eine dauerhafte Aufgabe. Änderungen an Systemen, Dienstleistern und Risiken müssen bewertet und Maßnahmen regelmäßig überprüft werden. Das Umsetzungsprojekt schafft dafür die Grundlage.
Welche NIS2-Maßnahmen haben bei Ihnen Vorrang?
Besprechen wir Ihren aktuellen Stand und Ihre technischen Abhängigkeiten. Wir unterstützen Sie bei einer strukturierten, umsetzbaren Roadmap.